FAQ - SHK-FörderProfi
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Serviceportal SHK. Bevor Sie den Support über das Supportformular kontaktieren, bitten wir Sie zu überprüfen, ob Ihre Frage durch die bereitgestellten FAQs beantworten wird. Sofern Ihnen diese nicht weiterhelfen, nutzen Sie gerne das Supportformular.
Häufig gestellte Fragen zum Thema SHK-FörderProfi
Allgemeines zum SHK-FörderProfi
Allgemeines zum SHK-FörderProfi
Der SHK-FörderProfi ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Beantragung staatlicher Fördermittel für Heizsystem und setzt sich dabei aus zwei zentralen Komponenten zusammen:
- Prüfung der Förderfähigkeit
Prüfen Sie völlig unverbindlich und kostenlos die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. - Beantragung der Fördergelder
Ist Ihr Vorhaben förderfähig, so haben Sie die Möglichkeit uns gegen eine Servicegebühr mit der Beantragung der Fördergelder zu beauftragen. Der FörderProfi unterstützt Sie dabei von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder und sorgt für einen reibungslosen und schnellen Ablauf.
Wichtig: Der Service ist aktuell nur für die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Brennstoffzellen-Förderung der KfW (Programm 433) verfügbar
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Ausdrücklich ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.
Sollte Ihr Fördermittelantrag nach erfolgter Prüfung und Antragstellung durch den SHK-FörderProfi vom Fördermittelgeber zurückgewiesen werden, übernimmt der SHK-FörderProfi den Förderbeitrag für Heizungssystem und Nebenkosten.
Die SHK-FörderProfi garantiert die Förderung des gesamten Vorhabens ausschließlich für natürliche Personen als Antragsteller mit maximal zwei Wohneinheiten im Objekt.
Alle Bedingungen zur Förder-Garantie finden Sie in unseren AGB.
Hinweis: Die Förder-Garantie gilt nicht rückwirkend. Die derzeit gültige Förder-Garantie für Prüfungen der Förderfähigkeit und anschließender Beauftragung gilt seit dem 15.01.2021 und bis zum 20.12.2022.
Förderantrag
Förderfähige Heizsysteme