Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel
(z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahme (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen).
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Aus diesem Grund ist in den kommenden Wochen und Monaten mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen zur Heizungsprüfung zu rechnen. Nutzen Sie daher gerne unsere neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung” und integrieren Sie diese mit wenigen Klicks kostenlos auf Ihrer betriebseigenen Webseite.
Sie werden via E-Mail informiert sobald eine neue Anfrage vorliegt. Die wichtigsten Informationen liegen Ihnen dann bereits vor:
- Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
- Anzahl der Wohneinheiten?
- Alter der Heizungsanlage?
- Mit welchem Energieträger wird geheizt?
- Von welchem Hersteller ist die Heizungsanlage?
- Herstellernummer & Gerätebezeichnung (optional)
- Vollständige Kontaktdaten