FAQ - SHK-FörderProfi

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Häufig gestellte Fragen zum Thema SHK-FörderProfi

Allgemeines zum SHK-FörderProfi

Förderantrag

Förderantrag

Um den Förderantrag einreichen zu können, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Diese können Sie ganz einfach im Rahmen der Beauftragung auf unserer Website hochladen. Das Formblatt können Sie sich bereits vorab hier herunterladen.

Um die Auszahlung der Fördermittel nach Abschluss der Maßnahme zu beantragen, sind weitere Dokumente notwendig. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen lassen wir Ihnen nach Erhalt der Zuschusszusage zukommen.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Ausdrücklich ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Beim BAFA sind Unternehmen grundsätzlich berechtigt, Anträge zu stellen. Bei der KfW sind nur die Unternehmen förderfähig, welche

  • ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen, oder
  • als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten und ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen

Bei BAFA-Anträgen seit dem 1.1.2021 ist innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum) und die erforderlichen Dokumente beim BAFA einzureichen. Bei der KfW beträgt der Bewilligungszeitraum 12 Monate. Natürlich erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Fristablauf eine Erinnerung, sodass Ihre Zuschusszusage nicht verfällt.

Sollte absehbar werden, dass Sie mehr Zeit als bewilligt für die Umsetzung Ihrer Maßnahme benötigen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig unter Angabe der Gründe. Gerne kümmern wir uns dann für Sie um eine Fristverlängerung. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr anfällt.

Für BAFA-Anträge, die vor dem 01.01.2021 eingereicht wurden, gilt ein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Fristverlängerung wünschen.

Förderfähige Heizsysteme

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