Es gibt Förderungen für die Sanierung bzw. den Neubau von besonders effizienten Gebäuden über die KfW.
Achtung: Kumulierung der BAFA-Förderung (also Förderung durch zwei Programme) nur mit den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich
Diese sind teilweise sogar kumulierbar (also kombinierbar) mit der BAFA-Förderung. Bisweilen gibt es auf Länder- oder kommunaler Ebene weitere Unterstützung, bei der die Kumulierbarkeit aber überprüft werden sollte. Es gibt eine vielschichtige Förderung von KWK-Anlagen, bei der aus verschiedenen Quellen ebenfalls deutliche Summen fließen. KWK-Anlagen, also zum Beispiel Brennstoffzellen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen BAFA-Förderung.
Die Förderung für die Heizungsoptimierung bleibt weiter bestehen. Weitere Informationen: https://www.wasserwaermeluft.de/qlink/QL7912294
Ergänzend kann man eine Energieberatung über die KfW fördern lassen. So kann man zum Beispiel einen Sanierungsfahrplan (gefördert) erstellen lassen, der einem zukünftige Sanierungen in einer sinnvollen Reihenfolge vorschlägt. Der Sanierungsfahrplan ist nicht über die hier beschriebene BAFA-Förderung bezuschussbar.
Im Rahmen des neuen Förderpaketes wurde ebenfalls eine steuerliche Förderung für Erneuerbare Energien im Bestand beschlossen. Diese ist nicht kumulierbar mit der BAFA-Förderung und auch finanziell für die meisten deutlich weniger attraktiv.