Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen, sofern dieser technisch möglich ist. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen bspw.:
- der Einstellung der Heizkurve,
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie,
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe,
- die Dämmung von Rohrleitungen,
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.
Voraussetzung ist auch, dass die zu optimierende Heizungsanlage mindestens zwei Jahre in Betrieb war. Wir empfehlen deshalb, unsere kostenfreie Förderprüfung durchzuführen.