Unter welchen Voraussetzungen sind Solarkollektoranlagen förderfähig?

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, die überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme bzw. Kälte) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Warmwasserbereitung,
  • Raumheizung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • solare Kälteerzeugung,
  • die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz im Sinne von Ziffer 5.3 Buchstabe i) der Richtlinie

Große Solarkollektoranlagen mit mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche können alternativ zur Zuschussförderung im Rahmen einer „ertragsabhängigen Förderung“ gefördert werden, wenn die in den Technischen Mindestanforderungen gestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z. B. Schwimmbad-absorber).

Um sicher zu stellen, dass Ihre geplante Anlage förderfähig ist, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Förderprüfung auf unserer Webseite.

Kategorien: Förderfähige Heizsysteme, SHK-FörderProfi