Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
- Raumheizung,
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
- die Zuführung der Wärme in ein Gebäudenetz im Sinne von Ziffer 5.3 Buchstabe i) der Richtlinie;
- sowie die Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpen.
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Kategorien:
Förderfähige Heizsysteme,
SHK-FörderProfi