Sollte Ihr Fördermittelantrag nach erfolgter Prüfung und Antragstellung durch den SHK-FörderProfi vom Fördermittelgeber zurückgewiesen werden, übernimmt der SHK-FörderProfi den Förderbeitrag für Heizungssystem und Nebenkosten.
Die SHK-FörderProfi garantiert die Förderung des gesamten Vorhabens ausschließlich für natürliche Personen als Antragsteller mit maximal zwei Wohneinheiten im Objekt.
Alle Bedingungen zur Förder-Garantie finden Sie in unseren AGB.
Hinweis: Die Förder-Garantie gilt nicht rückwirkend. Die derzeit gültige Förder-Garantie für Prüfungen der Förderfähigkeit und anschließender Beauftragung gilt seit dem 15.01.2021 und bis zum 20.12.2022.
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