Beim BAFA sind Unternehmen grundsätzlich berechtigt, Anträge zu stellen. Bei der KfW sind nur die Unternehmen förderfähig, welche
- ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen, oder
- als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten und ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen
Kategorien:
Förderantrag,
SHK-FörderProfi