Was ist zur Antragsberechtigung von Unternehmen zu beachten?

Beim BAFA sind Unternehmen grundsätzlich berechtigt, Anträge zu stellen. Bei der KfW sind nur die Unternehmen förderfähig, welche

  • ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen, oder
  • als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten und ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen
Kategorien: Förderantrag, SHK-FörderProfi