Gefördert werden „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.
Damit sind im Wesentlichen neue Wärmeerzeuger gemeint, aber auch alle Arbeiten, die für den Einbau notwendig sind. So sind im Prinzip alle Folgekosten förderfähig, zum Beispiel Maurerarbeiten für Durchbrüche, Demontage von Altanlagen,… Gefördert wird anteilsmäßig. Je nach Maßnahme wird ein Anteil von 20-45% ausgezahlt.
Kategorie:
Heizungsmodernisierung