Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die Förderung eines selbst bewohnten Einfamilienhauses im Bestand über das BAFA. Förderungen für den Neubau oder über die KfW (besonders innovative Maßnahmen) finden sich in der Förderrichtlinie.
Es werden folgende Sanierungen gefördert (Fördersätze in Klammern):
- Wärmepumpen (35%)
1.1 Luft-Luft-Wärmepumpen werden jedoch nicht gefördert. - Biomasseanlagen (35%)
2.1. Pellet-, Scheitholz und Hackschnitzelkessel,
2.2. Pelletöfen mit Wassertasche). - Solarkollektoranlagen (30%)
3.1. Für Warmwasserbereitung
3.2. Für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung - Erneuerbare Energien Hybridheizungen
4.1. Kombination aus den unter 1-3 genannten Wärmeerzeuger (zum Beispiel Pelletkessel mit Solaranlage) 35% - Gas-Hybridheizungen (30%)
5.1. Kombination aus Gas-Brennwertkessel und einem der unter 1-3 genannten Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel mit Solar) - Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ (20%)
6.1. Gas-Brennwertkessel, der komplett (einschl. Pufferspeicher und planerischer Leistung) für den Einsatz von erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Die Nachrüstung der fehlenden Bauteile (zum Beispiel von Solarkollektoren) muss innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme erfolgen.
→ Das ist praktisch eine Nischenlösung für den Fall, dass Sie jetzt sanieren müssen, aber derzeit noch nicht alles ausführen können. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie heute einen Gasbrennwertkessel einbauen und im Rahmen einer geplanten Dachsanierung innerhalb von zwei Jahren eine Solaranlage ergänzen.
Bei einem Wechsel von einer Öl-Heizung zu einer der oben genannten Heizformen erhöhen sich die Fördersätze um weitere 10%-Punkte. Bei einer Wärmepumpe wäre der Fördersatz damit 45% statt 35%.
Die neue Förderrichtlinie fördert formal Ölheizungen nicht mehr. Wenn ein Ölkessel aber mit erneuerbaren Energien gekoppelt wird, ist dieser zusätzliche Kostenanteil förderfähig. Ein Ölkessel, der mit einer der Lösungen 1-3 kombiniert wird, erhält also für diese ergänzenden Bestandteile weiterhin finanzielle Unterstützung. Wie dies bei Hybridheizungen abgerechnet wird, wenn beide Wärmeerzeuger in einem Gehäuse verbaut sind, ist noch nicht geklärt.
Darüber hinaus werden alle Arbeiten, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind, mit dem jeweiligen Fördersatz bezuschusst. Die Liste der denkbaren Maßnahmen ist lang und könnte zum Beispiel umfassen:
- Demontagearbeiten und Entsorgung alter Wärmeerzeuger
- Maurerarbeiten für notwendige Durchbrüche
- Erstellung eines Fundamentes für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Außengerät) durch einen Gartenbaubetrieb
- Umstellung auf zentrale Warmwasserbereitung (statt dezentraler Durchlauferhitzer)
- Hydraulischer Abgleich
- Austauschheizkörper zur Absenkung der Vorlauftemperatur
Die Liste ist weder abschließend noch gesichert. Es bleibt abzuwarten, wie großzügig das BAFA hier agieren wird. Da aber die Beantragung der Förderung vor Ausführung erfolgen muss, sollte vor Arbeitsbeginn klar sein, welche Förderbeträge zu erwarten sind.
Wenn eine Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen im Sinne einer Hybridheizung schon an einem alten Kessel vorhanden sind, kann der neue Gas-Brennwertkessel wie eine Gas-Hybridheizung gefördert werden. Eine rückwirkende Förderung der schon bestehenden Anlagenteile ist damit nicht verbunden. Die Vergrößerung einer bestehenden Solaranlage ist ebenfalls förderfähig.