Wie werde ich über eingehende Anfragen informiert?

Über eingehende Anfragen werden Sie umgehend via E-Mail (Systembenachrichtigung) informiert. Über einen Link innerhalb dieser Benachrichtigung gelangen Sie in die Detailansicht der Anfrage und können diese im Weiteren annehmen bzw. ablehnen. Hierfür stehen Ihnen zwei entsprechende Buttons zur Auswahl.

Wichtig: Bei Anfragen über öffentliche Portale erfolgt im Rahmen der Qualitätssicherung eine automatische Weiterleitung der Anfrage, für den Fall, dass der Fachbetrieb nicht in einer vorgegebenen Zeit auf die Anfrage reagiert. Erfolgt die Kontaktaufnahme hingegen über die betriebseigene Webseite, findet keine automatische Weiterleitung statt.

Kategorie: Abfragestrecken