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Neue Abfragestrecke: Beauftragung einer Heizungswartung

Nachdem wir Ihnen vergangene Woche die Systemerweiterung zur Beauftragung von Kundendienstanfragen vorgestellt haben, präsentieren wir Ihnen heute die Abfragestrecke zur Beauftragung einer Heizungswartung über Ihre betriebseigene Webseite.

Wie auch bei der Kundendienstbeauftragung greift bei der neuen Abfragestrecke zur Heizungswartung Ihre hinterlegte Preisliste, was Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Angebotserstellung erspart. Der Verbraucher willigt bei Beauftragung Ihre Preisliste und AGBs ein, welche maßgebend für die spätere Rechnungsstellung sind. Gleichzeitig informiert das Tool den Verbraucher über das bestehende Widerrufsrecht und klärt darüber auf, dass dieses erlischt, sofern mit der Umsetzung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird. Auch das erspart Ihren Mitarbeitern vor Ort beim Kunden Arbeit und lästigen Papierkram. Denn auch bei telefonischer Beauftragung greift das Fernabsatzgesetz und verpflichtet Sie entsprechend über das Widerrufsrechtzu belehren.

Telefonische Kundenanfragen gehören der Vergangenheit an!

Nutzen Sie daher gerne das kostenfreie Tool für die anstehenden Anfragen zur Heizungswartung und testen Sie den neuen Service Ihrer Verbandsorganisation.

Wichtiger Hinweis: Im Serviceportal SHK stehen aktuell zwei Abfragestrecken für die Heizungswartung zur Einbindung auf Ihrer Webseite zur Auswahl. Wählen Sie bei der Formulargenerierung die neue Abfragestrecke „Beauftragung einer Heizungswartung“ aus!

Sie haben bereits die alte Abfragestrecke zur Heizungswartung auf ihrer Webseite?

Ersetzen Sie den Formularcode auf Ihrer Webseite!

Einfach im Serviceportal SHK mit den SHK Zugangsdaten anmelden, Einstellungen vornehmen, Formularcode generieren und auf der betriebseigenen Webseite einbinden. Über eingehende Kundendienstanfragen werden Sie umgehend via E-Mail informiert. Jetzt müssen Sie nur noch entscheiden, ob Sie die Anfrage annehmen oder ablehnen, klicken Sie hierfür einfach auf den entsprechenden Button. Denn erst mir Ihrer Auftragsannahme gilt der Vertrag als rechtsverbindlich und informiert den Kunden entsprechend Ihrer Entscheidung.